Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: Januar 2025

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die LuxusResidenz anbietet, einschließlich der Nutzung unserer Website und aller damit verbundenen Services. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.

Diese Bedingungen bilden zusammen mit unserer Datenschutzerklärung und anderen anwendbaren Richtlinien das vollständige Abkommen zwischen Ihnen und uns. Abweichende Bedingungen von Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Begriffsbestimmungen

In diesen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die nachstehende Bedeutung:

  • Dienstleistungen: Alle von LuxusResidenz angebotenen Services im Bereich Luxusimmobilien-Vermietung
  • Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, die unsere Dienstleistungen nutzt
  • Website: Unsere Online-Präsenz unter der entsprechenden Domain
  • Vermittlung: Die Zusammenführung von Mietern und Vermietern von Luxusimmobilien
  • Immobilie: Alle durch uns vermittelten Wohn- und Gewerbeobjekte

Dienstleistungsbeschreibung

Vermittlungsleistungen

Wir bieten Vermittlungsdienstleistungen für exklusive Luxusimmobilien an. Unser Service umfasst die Präsentation von Immobilien, die Organisation von Besichtigungen, die Unterstützung bei Vertragsverhandlungen und die Begleitung des gesamten Vermietungsprozesses.

Wir fungieren als Vermittler zwischen Immobilieneigentümern und potenziellen Mietern. Mietverträge werden direkt zwischen diesen Parteien abgeschlossen, wobei wir beratend und unterstützend tätig sind.

Beratungsleistungen

Zusätzlich zur reinen Vermittlung bieten wir umfassende Beratungsdienstleistungen an. Diese umfassen Marktanalysen, Bewertungen, rechtliche Beratung im Rahmen unserer Kompetenz und die Koordination mit externen Dienstleistern wie Anwälten, Notaren und Sachverständigen.

Unsere Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, ersetzt jedoch nicht die Inanspruchnahme spezialisierter Fachberatung, insbesondere in rechtlichen, steuerlichen oder technischen Angelegenheiten.

Zusatzleistungen

Auf Wunsch organisieren wir zusätzliche Services wie Concierge-Dienste, Haushaltsführung, Wartung und Instandhaltung sowie andere personalisierte Dienstleistungen. Diese Services werden entweder direkt von uns oder durch sorgfältig ausgewählte Partnerunternehmen erbracht.

Vertragsabschluss

Angebot und Annahme

Ein Vertrag über unsere Dienstleistungen kommt zustande, wenn Sie eine verbindliche Anfrage stellen und wir diese schriftlich oder elektronisch bestätigen. Unsere Darstellungen auf der Website und in anderen Materialien stellen lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots dar.

Wir behalten uns das Recht vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn begründete Zweifel an der Seriosität oder Zahlungsfähigkeit des Interessenten bestehen.

Vermittlungsverträge

Vermittlungsverträge werden in der Regel als Alleinaufträge abgeschlossen, können aber auch als einfache Aufträge gestaltet werden. Der Umfang des Auftrags, die Laufzeit und die Vergütung werden individuell vereinbart und schriftlich festgehalten.

Bei Alleinaufträgen verpflichtet sich der Auftraggeber, während der Vertragslaufzeit keine anderen Makler mit der Vermittlung derselben Immobilie zu beauftragen.

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Provisionen

Unsere Vergütung erfolgt grundsätzlich in Form von Provisionen, die bei erfolgreichem Vertragsabschluss fällig werden. Die Höhe der Provision wird individuell vereinbart und richtet sich nach der Art und dem Umfang der Dienstleistung.

Die Provision wird fällig, sobald der Mietvertrag zwischen den Parteien rechtswirksam abgeschlossen wurde und alle aufschiebenden Bedingungen erfüllt sind. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Mieter innerhalb der ersten sechs Monate bleibt der Provisionsanspruch bestehen.

Zahlungsfristen

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Zusätzlich behalten wir uns das Recht vor, Mahngebühren zu erheben.

Bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit können wir Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen. Bis zur vollständigen Zahlung aller ausstehenden Beträge können wir weitere Leistungen verweigern.

Zusatzkosten

Kosten für externe Dienstleister, behördliche Gebühren, Sachverständigengutachten und ähnliche Auslagen werden zusätzlich zur vereinbarten Provision in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung durch den Kunden übernommen.

Pflichten der Vertragsparteien

Unsere Verpflichtungen

Wir verpflichten uns, unsere Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und unter Beachtung der branchenüblichen Standards zu erbringen. Dazu gehört die ordnungsgemäße Präsentation der Immobilien, die sachgerechte Beratung und die effiziente Abwicklung aller vermittlungsrelevanten Prozesse.

Wir behandeln alle uns anvertrauten Informationen vertraulich und setzen sie nur zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen ein. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

Kundenpflichten

Kunden sind verpflichtet, alle für die Vermittlung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Dies umfasst insbesondere finanzielle Verhältnisse, besondere Anforderungen und alle Umstände, die für die Vertragsanbahnung von Bedeutung sein können.

Änderungen in den persönlichen oder finanziellen Verhältnissen, die die Vermittlung beeinflussen könnten, sind uns unverzüglich mitzuteilen. Bei Falschangaben oder dem Verschweigen wesentlicher Tatsachen können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

Mitwirkungspflichten

Eine erfolgreiche Vermittlung erfordert die aktive Mitwirkung aller Beteiligten. Dazu gehört die zeitnahe Beantwortung von Anfragen, die Teilnahme an Besichtigungen und die zügige Bereitstellung erforderlicher Unterlagen.

Vertragspartner sind verpflichtet, Besichtigungstermine und andere Vereinbarungen einzuhalten. Bei wiederholten unentschuldigten Absagen oder Terminversäumnissen können wir eine Aufwandspauschale berechnen oder den Vertrag kündigen.

Haftung und Gewährleistung

Haftungsumfang

Wir haften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haften wir nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit entstehen.

Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht anders gesetzlich bestimmt.

Informationsgenauigkeit

Alle Angaben zu Immobilien beruhen auf den uns von Eigentümern oder Dritten zur Verfügung gestellten Informationen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben, empfehlen aber dringend eine eigene Prüfung vor Vertragsabschluss.

Flächenangaben, Ausstattungsmerkmale und andere Objektbeschreibungen sind nach bestem Wissen erstellt, jedoch nicht als Garantien zu verstehen. Eventuelle Abweichungen berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen gegen uns, sondern sind direkt zwischen Vermieter und Mieter zu regeln.

Drittleistungen

Für Leistungen von Partnerunternehmen und externen Dienstleistern, die wir im Rahmen unserer Services vermitteln, übernehmen wir keine Haftung. Die Verträge über solche Leistungen kommen direkt zwischen Ihnen und dem jeweiligen Anbieter zustande.

Wir wählen unsere Partner nach sorgfältigen Kriterien aus, können jedoch nicht für deren Leistungserbringung garantieren. Beschwerden oder Ansprüche sind direkt an den jeweiligen Leistungserbringer zu richten.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Laufzeit

Vermittlungsverträge werden für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, der individuell vereinbart wird. In der Regel beträgt die Laufzeit sechs Monate, kann aber je nach Objektart und Marktlage variieren.

Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere drei Monate, sofern nicht eine der Parteien mit einer Frist von vier Wochen schriftlich kündigt.

Ordentliche Kündigung

Beide Vertragsparteien können den Vermittlungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte per Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung übermittelt werden.

Bei Kündigung durch den Auftraggeber nach erfolgter Vermittlung, aber vor Vertragsabschluss mit dem Interessenten, bleibt der Provisionsanspruch bestehen, wenn der Vertrag innerhalb von sechs Monaten nach Kündigung zustande kommt.

Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe können insbesondere wesentliche Vertragsverletzungen, Zahlungsverzug oder der Verlust der erforderlichen Zulassungen oder Zertifikate sein.

Bei außerordentlicher Kündigung durch uns wegen Verschuldens des Kunden bleiben alle bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Ansprüche bestehen. Bereits erbrachte Leistungen werden entsprechend abgerechnet.

Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten und die Wahrung der Vertraulichkeit sind für uns von größter Bedeutung. Alle Datenverarbeitungsprozesse erfolgen in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen.

Detaillierte Informationen über unsere Datenschutzpraktiken finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung. Diese ist integraler Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen und mit diesen zusammen zu lesen.

Wir verpflichten uns, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb unserer Kontrolle liegen und die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen unmöglich oder unzumutbar machen, befreien uns von der Leistungspflicht für die Dauer des Ereignisses.

Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere Naturkatastrophen, Kriege, Terroranschläge, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks und andere außergewöhnliche Umstände, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren.

Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein, werden wir Sie unverzüglich informieren und nach Möglichkeit alternative Lösungen anbieten. Dauert das Ereignis länger als drei Monate an, können beide Parteien den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden.

Änderungen der Geschäftsbedingungen

Wir behalten uns das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern, wenn dies aufgrund geänderter Rechtslage, Marktbedingungen oder Geschäftspraktiken erforderlich wird. Änderungen werden Ihnen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

Widersprechen Sie den Änderungen nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten diese als angenommen. Bei einem Widerspruch haben beide Parteien das Recht, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu beenden.

Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen werden wir Sie in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt ausschließlich das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch für Kunden mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Schweiz.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Unternehmens, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, Klagen gegen Verbraucher auch an deren Wohnsitz zu erheben.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken in diesen Geschäftsbedingungen. Auch diese werden durch angemessene Bestimmungen ausgefüllt, die dem entsprechen, was nach dem Sinn und Zweck dieser Bedingungen vereinbart worden wäre.

Kontakt und Streitbeilegung

Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen oder bei Problemen im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bemühen uns, alle Angelegenheiten schnell und zu Ihrer Zufriedenheit zu lösen.

Für die Beilegung von Streitigkeiten stehen sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Verfahren zur Verfügung. Wir sind grundsätzlich bereit, an Mediationsverfahren teilzunehmen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.